Zahnzusatzversicherung

Zahn-Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte

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Zahnersatz und die Kosten
Wenn Sie einen Zahnersatz benötigen, beteiligt sich die Krankenkasse mit einem befundbezogenen Festzuschuss.
Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen, tragen Sie als Eigenanteil selbst. Sie müssen also bei Zahnersatz in jedem Fall einen Teil der Kosten selbst tragen. Bei hochwertigem Zahnersatz kann dieser Eigenanteil erheblich sein.

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt Ihren Eigenanteil für Zahnersatz ganz oder teilweise - je nach Tarif.
Zusätzlich erstatten manche Tarife auch Kosten für Zahnreinigung oder Zahnbehandlung.


Es gibt hier zwei grundsätzliche Leistungsarten:

  • Verdopplung des Festzuschusses
    Hier zahlt die Zahn-Zusatzversicherung einen Zuschuss in gleicher Höhe wie die Krankenkasse - unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
    Dies ist die preiswertere Absicherung. Bei einem Eintritssalter von 40 Jahren kostet dieser Schutz ca. 12,00 pro Monat
  • Übernahme bis zu 90% (je nach Tarif auch 80% oder 100%) der Gesamtkosten
    Bei einem Eintritssalter von 40 Jahren kostet dieser Schutz ca. 26,00 pro Monat

Es ist wichtig, eine solche Versicherung rechtzeitig abzuschließen, denn

  • Bei Abschluss bereits angeratene oder begonnene Maßnahmen sind nicht versichert.
  • In den ersten Jahren ist die Leistung auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt.